Gutachten

Ich bin gerade auf dem Weg nach Böblingen zu meinem ersten Gespräch mit einem Gutachter/Psychologen für mein erstes Gutachten.

In Deutschland benötigt eine transidentische Person zwei positive Gutachten für eine rechtswirksame Vornamensänderung. Damit wird in der Geburtsurkunde noch nicht das Geschlecht geändert. Diese Änderung wird in Deutschland bisher nur nach einer geschlechtsangleichenden OP durchgeführt. Die politische Oposition versucht diesen Umstand gerade zu ändern.

Wenn der Abstand zwischen der erfolgreichen Vornamensänderung und dem Antrag zur geschlechtsangleichenden OP nicht zu groß ist, können diese Gutachten auch direkt den ausführenden Ärzten vorgelegt werden. Die Ärzte können aber dennoch zwei weitere Gutachten verlangen. Details dazu werde ich hier veröffentlichen, sobald ich etwas genaueres weis.

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Das erste Gutachten ist schonmal positiv! freu

Inzwischen bin ich wieder zuhause. Das Gespräch für das Gutachten wurde für 3 Stunden veranschlagt, dauert aber dann doch nur eineinhalb Stunden. Total locker und teilweise sogar lustig sollte ich meinen geographischen und dann persönlichen Werdegang erzählen. Wie meine Jugend war, wie die Pubertät und was später kam. Der Psychologe schrieb alles mit und erzeugt dann aus den handgeschriebenen Seiten einen ca. 6 Seiten umfassenden Bericht für das Gericht. Ich erhalten den Bericht auch per Email. Wenn das geschieht, wurde das Ergebnis an das Gericht übermittelt, so das ich mich drauf einstellen kann bald den Termin für das zweite Gutachten zu bekommen.

[UPDATE]

Das erste schriftliche Gutachten ging nach nur 2,5 Wochen bereits zum Gericht und die Kopie per Email habe ich erhalten. Es umfasst 8 Seiten, inklusive 2 Seiten Zusammenfassung. Es fühlt sich gut an mal schriftlich von jemandem der auch was zu sagen hat eine Bestätigung zu bekommen, das man nicht verrückt ist und sich nicht nur alles einbildet. Meine Restangst und Zweifel sind wie weggespült.

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  1. […] Im Wesentlichen ist es genauso abgelaufen, wie das Erste (Zur Beschreibung des ersten Gutachtens). […]

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