Gutachten

Um in Deutschland den eigenen Vornamen nach §1 TSG ändern zu können, werden zwei unabhängige Gutachten verlangt. Dazu werden jeweils eines bei einem Psychologen gemacht, der nicht bereits die eigene Betreuung übernommen hat. Das Gutachten kann natürlich nicht klären ob eine Transsexualität vorliegt. Es ist vielmehr dazu da, zu klären ob eine sonstige Stören wie z.B. Schizophrenität vorliegt. In zwischen 1,5 und 3 Stunden wird ein ca. 6-Seitiges Gutachten zusammengefasst, welches direkt an das Gericht geht.