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Die Geschichte mit meinem Vermieter (Teil 2)

Wie erwartet war der Auszug leider nicht das Ende der Geschichte.

Ende Oktober erhielt ich einen Anruf eines Anwalt bei meinem Arbeitgeber. Er wollte meine Adresse, um eine Forderung seines Mandanten an mich schicken zu können. Er erhielt nur die Faxnummer und so erhielt ich einen ziemlich umfangreichen Stapel Papier aus Rechnungen und einer Forderung, diese zu begleichen. Die Gesamtsumme umfasste rund 8.800 €.

Und wurde unter anderem folgendes vorgeworfen:

  • Mutwillige Zerstörung des Badezimmers, wodurch ein neues Badezimmer eingebaut wurde.
  • Übermäßige Abnutzung der Wände wodurch alle Wände und Decken neu tapeziert und gestrichen werden mussten.
  • Austausch aller Schlösser da die zurückerstatteten Schlüssel nicht die Ausgehändigten waren.
  • Zerstörung der in der Wohnung befindlichen Möbel die zum Objekt gehörten.
  • Ein Attest seines Arztes wegen einer Verletzung an seiner Hand.
  • Wasserschaden im Parkett im Schlafzimmer.

Da jede einzelne Forderung aus der Luft gegriffen war oder durch Mitschuld des Vermieters zustande gekommen war, sah ich mich gezwungen einen Anwalt einzuschalten. Über den Mieterschutzbund fand ich einen sehr kompetenten Herrn, der ein passendes Antwortschreiben an die Kläger verfasste.

  • Das Badezimmer wurde nicht beschädigt. Da uns fast 2 Monate das warme Wasser abgestellt wurde, hatte sich Kalk abgesetzt. Diesen nahm der Vermieter zum Anlass die Badewanne als „total verschmutzt und nicht mehr zu reinigen“ zu bezeichnen.
  • Ich hatte vier Regale an die Wand montiert. Dabei stellte sich heraus das die Außenwände Unsachgemäß erbaut wurden was zu größeren Dübellöchern führte. Hinter der Tapete bröckelte uns der Sand nur so entgegen.
  • Mir wurden mehrfach Schlüssel ausgehändigt und wieder zurückgezogen. Nur weil er nicht mehr wusste welche das waren mir den Austausch aller Schlösser in Rechnung zu stellen ist nun wirklich nicht rechtens.
  • Dass sich Möbel, insbesondere wenn Haustiere erlaubt sind, abnutzen ist in der Natur der Dinge. Er verlangte die Möbel im Originalzustand. Dies geht aber nach 3 Jahren nun wirklich nicht. Staub, leichte Verschmutzung und alltagsübliche Abnutzung zeigten sich bei den Möbeln die nicht aus erster Hand stammten deutlich.
  • Aus Teil 1 ist der Angriff auf meine Freundin bekannt. Dass er sich dabei selbst an unserem Wäscheständer verletzte auch. Den Arztbesuch stellte er nun in Rechnung? Nein Danke!
  • Bei dem Angriff aus Teil 1 ging es um einen Wäscheständer voller nasser Wäsche. diese tropfte nach dem Vorfall im Schlafzimmer auf den Boden (Wolle tropft ungeschleudert, darum stand der Wäscheständer ja auf der Terrasse). Dies verursachte einen Aufquellen des Parkett. Der einzige Punkt über den sich tatsächlich streiten ließ.
Nach Monatelangem Hin und Her über die Rechtmäßigkeit der Forderungspunkte verordnete das Amtsgericht eine Anhörung zur Gütlichen Einigung.
Zum ersten genannten Termin erschien der Anwalt meines ehemaligen Vermieters und der Vermieter selbst garnicht erst.
Zwischenzeitlich erhielt ich einen Brief zur Ansicht, in dem ein neuer Anwalt des Vermieters Einsicht in die Akten forderte.
Zum zweiten Termin erschien dann der neue Anwalt und der Vermieter. Der Vermieter wollte erst gar nicht teilnehmen weil er sich aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sah, trat dann aber doch in den Saal. Mein großes Glück wie sich herausstellen würde.
Die Klage wurde verlesen und nach und Nach wurden die Punkte erläutert. Und damit begann die unvergessliche Show:
  • Der Vermieter fiel der Richterin ständig ins Wort.
  • Er beleidigte mich immer zu. Bezog sich auf mich mit „…Herr oder Frau … hat…“.
  • Trotz Zurechtweisung durch die Richterin hörten die Beleidigungen nicht auf sondern
  • Er bezeichnete meine Freundin als „Frau der Unterwelt, der Drogen- und Pornographieszene“
  • Er verleumdete unsere neue Wohnung da am Eingang „Zutritt für unter 18 Jähre nicht gestattet“ steht. Das dies der Eingang des im Erdgeschoss gelegenen Casinos ist vergas er geflissentlich und dass er uns offensichtlich nachgestellt hat auch.
  • Er behauptete, dass der Wasserschaden dadurch entstanden sei, dass meine Freundin im Schlafzimmer auf den freien Parkettboden gepinkelt hätte. Bei der Aussage hatte er sich es dann vollends bei jedem im Raum verscherzt.
Ich musste mich während der ganzen Aktion sehr zusammen reissen diesen Widerling nicht zusammen zu stauchen. Aber mein Anwalt mahnte, mich nicht einzumischen. So konnte der Vermieter sich bis zur Unkenntlichkeit selbst in die Scheisse reiten (Sorry für die Wortwahl aber es lässt sich nicht beschönigen).
Am Ende der Show hatte er alles verloren was für Ihn wichtig war. Seine Würde, seine Glaubwürdigkeit und offensichtlich auch seinen Anwalt, denn diesem war es mehr als offenkundig peinlich diesen Mann vertreten zu haben. Und als krönenden Abschluss nach der Verhandlung kommt noch der Vermieter zu meinem Anwalt und überreicht ihm seine Karte. Im Beisein seines eigenen Anwalt sprach er davon, dass mein Anwalt ihn doch in Zukunft vertreten solle.
Das vorläufige Ende vom Lied ist, dass er meine immer noch ausstehende Kaution für den Wasserschaden behalten durfte. Ich aber für keine weiteren Kosten mehr haftbar gemacht werden dürfe. Und von den Prozesskosten habe ich nur 15% zu bezahlen. Die restlichen 85% hat der Vermieter zu entrichten.
Die Moral von der Geschichte?
  1. Ich werde nie wieder in ein vom Vermieter selbst bewohntes Objekt ziehen.
  2. Mieterschutz ist ein Segen und die 60€ im Monat sind im Angesicht was sonst passieren könnte ein Witz.
  3. Ich werde mich nie wieder von einer Aussenstehenden Person so abhängig machen.
    • Post geht ins Büro.
    • Haustiere erstmal keine.
    • Niemals etwas leihen was nicht binnen einer Stunde zurückgegeben werden kann.
Ich hoffe euch passiert niemals so ein Mist und haltet euch von zu freundlichen Menschen fern.

Die Geschichte mit meinem Vermieter (Teil 1)

Die Geschichte fängt damit an, dass ich (noch als Mann lebend) mit meiner damaligen Freundin im Mai 2008 in ein freistehendes Mehrfamilienhaus gezogen bin, im dem wir die einzigen Mieter waren. Die anderen beiden Wohnungen belegte der Hausbesitzer mit seiner Frau. Das Haus war ruhig gelegen und dennoch sehr gut an öffentliche Verkehrsmittel angebunden. Es bot eine große Terrasse und viel Garten. Ideales Umfeld für ruhige Mieter und deren Katzen. Die Wohnung stand vorher mindestens ein halbes Jahr leer und dem Vermieter war zu diesem Zeitpunkt seine letzte Katze gestorben, der er einen Schrein im Garten gebaut hatte. Da er über neue Katzen im Haus sehr erfreut war, lies er entsprechend den Mietvertrag ändern, dass Katzen im sonst Haustierfreien Haus erlaubt seien.
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